Recht
KI-Kennzeichnungspflicht
Kurz gesagt: Die KI-Kennzeichnungspflicht nach Artikel 50 der EU-KI-Verordnung verlangt seit dem 2. August 2026, dass Chatbots, Deepfakes und bestimmte KI-erzeugte Texte für Menschen als solche erkennbar sind.
Was ist mit KI-Kennzeichnungspflicht gemeint?
Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689, der KI-Verordnung oder AI Act, regelt Transparenzpflichten für bestimmte KI-Systeme. Er gilt seit dem 2. August 2026 und richtet sich an zwei Gruppen: Anbieter, die KI-Systeme entwickeln und in Verkehr bringen, und Betreiber, die sie in eigener Verantwortung nutzen, etwa Unternehmen auf ihrer Website. Er ist keine allgemeine Kennzeichnungspflicht für alles, was mit KI entsteht, sondern knüpft an bestimmte Fallgruppen an.
Warum das für deine KI-Sichtbarkeit zählt
Die Pflichten verteilen sich auf mehrere Absätze. Nach Absatz 1 müssen Anbieter Systeme für die direkte Interaktion mit Menschen so gestalten, dass Nutzer erkennen, dass sie mit einer KI sprechen, sofern das nicht offensichtlich ist. Das betrifft den Chatbot auf der Website. Nach Absatz 2 müssen Anbieter generativer Systeme ihre Ausgaben maschinenlesbar als künstlich erzeugt markieren. Für Systeme, die vor dem 2. August 2026 auf dem Markt waren, gilt nach der Änderung durch den Digital Omnibus, die Verordnung (EU) 2026/1744, eine Übergangsfrist bis zum 2. Dezember 2026. Absatz 4 verpflichtet Betreiber, Deepfakes offenzulegen.
Für Websites mit redaktionellen Inhalten ist ein Satz in Absatz 4 entscheidend und wird oft übersehen. Wer ein KI-System nutzt, um Text zu erzeugen oder zu verändern, der veröffentlicht wird, um die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse zu informieren, muss das offenlegen. Die Pflicht entfällt, wenn der Text menschlich überprüft oder redaktionell kontrolliert wurde und eine natürliche oder juristische Person die redaktionelle Verantwortung trägt. Die Produktbeschreibung im Shop fällt nicht darunter. Ein automatisch erzeugter und ungeprüft veröffentlichter Nachrichtenticker oder Gesundheitsratgeber kann dagegen betroffen sein.
Die Europäische Kommission hat im Juni 2026 einen freiwilligen Verhaltenskodex zur Markierung und Kennzeichnung KI-erzeugter Inhalte veröffentlicht, samt EU-Symbolen für die Kennzeichnung. Er soll Anbietern und Betreibern helfen, die Pflichten umzusetzen, und ist die derzeit beste Orientierung dafür, wie eine Kennzeichnung praktisch aussehen kann. Nach Absatz 5 muss die Information spätestens bei der ersten Interaktion oder Wahrnehmung klar und barrierefrei erfolgen.
Für die Suchmaschinen- und KI-Sichtbarkeit gilt eine zweite, getrennte Logik. Google bewertet Inhalte nach Qualität und Nutzen, nicht danach, ob KI beteiligt war; massenhaft erzeugte Seiten ohne Mehrwert fallen aber unter die Richtlinie zu Scaled Content Abuse. Beide Linien führen zum selben Arbeitsprinzip: dokumentierte menschliche Prüfung, benannte Verantwortliche und erkennbare Autorschaft, etwa über eine Autorenseite. Das erfüllt die Ausnahme in Absatz 4 und stärkt zugleich die Signale, die unter E-E-A-T beschrieben sind. Für die Bewertung eines konkreten Falls ist anwaltlicher Rat nötig; dieser Eintrag ersetzt ihn nicht.
So sieht das konkret aus
Ein Energieversorger betreibt auf seiner Website einen KI-Chatbot für Tariffragen und einen Ratgeberbereich, dessen Texte mit KI-Unterstützung entstehen. Der Chatbot erhält einen klaren Hinweis im ersten Dialogfenster. Für den Ratgeber führt die Redaktion eine dokumentierte Freigabe durch eine namentlich benannte Person ein und nennt im Impressum die redaktionelle Verantwortung. Aktuelle Meldungen zu Strompreisen veröffentlicht sie nur nach dieser Prüfung.
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Was oft gefragt wird
Muss ich KI-generierte Texte auf meiner Website kennzeichnen?
Nicht generell. Eine Pflicht besteht nach Artikel 50 Absatz 4 für Texte, die die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse informieren sollen, und auch dann nicht, wenn sie menschlich geprüft wurden und jemand die redaktionelle Verantwortung trägt. Für den Einzelfall solltest du anwaltlichen Rat einholen.
Muss mein Website-Chatbot gekennzeichnet werden?
In aller Regel ja. Nutzer müssen erkennen können, dass sie mit einem KI-System interagieren, sofern das nicht offensichtlich ist. Formal trifft die Pflicht den Anbieter des Systems; wer einen Chatbot unter eigenem Namen in Betrieb nimmt, kann selbst Anbieter sein. Ein klarer Hinweis im ersten Dialogfenster ist die übliche Lösung.
Bewertet Google KI-Texte schlechter?
Nein, Google bewertet das Ergebnis, nicht das Werkzeug. Inhalte, die massenhaft ohne eigenen Mehrwert erzeugt werden, verstoßen aber gegen die Spam-Richtlinie zu Scaled Content Abuse, unabhängig davon, ob Menschen oder Maschinen sie geschrieben haben.
Gibt es eine Vorlage, wie eine Kennzeichnung aussehen soll?
Die EU-Kommission hat im Juni 2026 einen freiwilligen Verhaltenskodex zur Markierung und Kennzeichnung KI-erzeugter Inhalte veröffentlicht, zusammen mit EU-Symbolen für die Kennzeichnung. Er ist nicht verpflichtend, gilt aber als praktische Orientierung für die Umsetzung von Artikel 50.
Verwandte Begriffe
Quellen: Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung), Artikel 50, EUR-Lex (Stand September 2026) · Europäische Kommission: Code of Practice on marking and labelling of AI-generated content (Juni 2026) (Stand September 2026)
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